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07/25/2024 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg | News

Invest BW Innovationsförderung

Baden-Württemberg gehört weltweit zu den führenden Industrie- und Forschungsregionen. Die Innovationsstärke der hier ansässigen Unternehmen und der Erfindergeist der hier lebenden Menschen sind Grundlage der wirtschaftlichen Stärke. Rascher technologischer Fortschritt und die multiplen Krisen der letzten Jahre haben sie gleichfalls vor Chancen und Herausforderungen gestellt, die sich nur mit Innovationen nutzen bzw. bewältigen lassen. Um Unternehmen dabei zu unterstützen, Innovationen hervorzubringen und betriebliche Abläufe zu modernisieren, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus am 23. Oktober 2023 die dritte Phase von Invest BW als dem größten branchenoffenen einzelbetrieblichen Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs offiziell gestartet. Es werden technologie- und themenoffene oder auch missionsorientierte Förderaufrufe ausgeschrieben.

Zweiter Förderaufruf vom 25. Juli 2024

Der vorliegende Förderaufruf erfolgt missionsorientiert und hat zum Ziel, Projekte und Maßnahmen von Unternehmen in Baden-Württemberg zu fördern, die „Smarte Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung“ entwickeln.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Förderung von Innovations- und Technologievorhaben im Rahmen des Programmes Invest BW - Teil III (VwV Invest BW – Innovation III) vom 23. Oktober 2023, in der Fassung vom 25. Juli 2024, sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Förderaufrufs des Wirtschaftsministeriums.

Der zweite missionsorientierte Förderaufruf ermöglicht eine Skizzeneinreichung bis zum 31. Oktober 2024, 13:00 Uhr. Im Rahmen des vorliegenden Förderaufrufs können innovative Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen gefördert werden. Skizzen für Vorhaben können ab dem 25. Juli 2024 beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht werden.

 

1. Zuwendungsziel

Klimaschutz und Digitalisierung zählen zu den größten Herausforderungen in der heutigen Zeit. Zugleich bieten sich aber auch enorme Chancen für die baden-württembergische Wirtschaft, wenn die Unternehmen aus dem Land nicht nur aktuellen Entwicklungen folgen, sondern sich auch aktiv an der Entwicklung von „smarten Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung“ beteiligen. Diese Möglichkeit haben neben global agierenden Großkonzernen vor allem kleine regional tätige Unternehmen, da sie flexibel und schnell agieren können. Gerade aber diese heterogene und vielschichtige Wirtschaftsstruktur in Baden-Württemberg bietet ideale Bedingungen, damit das Land zur Leitregion des digitalen Wandels und des Klimaschutzes werden kann. Hier können innovative Spitzentechnologien im Bereich des Klimaschutzes und der Digitalisierung nicht nur entwickelt und verbessert, sondern auch direkt in die Anwendung gebracht werden. Invest BW soll mit diesem Förderaufruf also gezielt die Innovationstätigkeit im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung weiter stimulieren und stärken, um die Zukunftsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg zu erhalten und auszubauen. Zuwendungsziel ist es, wirkungsvolle Anreize insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen, um ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Themenfeld Klimaschutz und Digitalisierung zu erhöhen, um so smarte Lösungen in den genannten Bereichen schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen.

 

2. Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

2.1 Erste Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen:

Projektskizzen auf Gewährung von Zuwendungen sind über das elektronische Antragsportal des beauftragten Projektträgers (Ziff. 8.2 VwV Invest BW – Innovation III vom 23. Oktober 2023, in der Fassung vom 25. Juli 2024) https://www.vdivde- it.de/submission/bekanntmachungen bis zum 31. Oktober 2024, 13 Uhr einzureichen.

Dafür sind die entsprechenden Vorlagen (Word-Formular „Projektskizze“ und PDF-Formular „Angaben zum Unternehmen“ bzw. „Angaben zur Hochschule/ Forschungseinrichtung“) zu verwenden. Die in den Vorlagen vorgegebenen Punkte sind Grundlage der Skizzenbewertung und somit verbindliche Pflichtangaben.

Die Projektskizze soll enthalten:

  • Gesamtziel des Vorhabens
  • Beschreibung des Projektteams
  • Stand der Wissenschaft und Technik bzw. Ausgangsituation
  • Wirtschaftliche Verwertung
  • Schutzrechtslage (Bestehende Schutzrechte Dritter? Anmeldung eigener Schutzrechte geplant?)
  • Ausführliche Beschreibung des Vorhabens (Arbeitsziele, Lösungsansätze, Innovationsgrad, Entwicklungsrisiken, Ziele der Nachhaltigkeit)
  • Arbeitsplan

Die Seitenzahl der Projektskizze sollte 15-25 Seiten (ohne Deckblatt) nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10 pt, Zeilenabstand mindestens einfach).

Die einzureichenden Unterlagen werden vervollständigt mit dem Formular „Angaben zum Unternehmen“ bzw. „Angaben zur Hochschule/Forschungseinrichtung“ (z.B. Informationen über die geschätzten voraussichtlichen Ausgaben sowie weiteren Basisangaben). Nach dem 31. Oktober 2024, 13 Uhr eingereichte Skizzen können nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist). Maßgebend ist der Zeitpunkt der erstmaligen vollständigen elektronischen Skizzeneinreichung für das Vorhaben.

Das Nachreichen von Unterlagen und Korrekturen nach der Einreichungsfrist ist ausschließlich nach Aufforderung durch die Bewilligungsbehörde zulässig. Die fristgemäß eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb zueinander.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Das abgestimmte Word-Formular „Projektskizze“ ist nur vom Konsortialführer einzureichen. Das jeweilige PDF-Formular „Angaben zum Unternehmen“ bzw. „Angaben zur Hochschule/Forschungseinrichtung“ ist von jedem Verbundpartner einzureichen.

Mit der Vorlage einer Projektskizze erklären sich die Einreichenden damit einverstanden, dass diese im Auswahlverfahren für die fachliche Bewertung der Förderfähigkeit gegebenenfalls auch externen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Gutachterinnen und Gutachtern vorgelegt werden. Auf Grundlage der Bewertung wählt der Fördermittelgeber unter Berücksichtigung der Kriterien der Förderrichtlinie nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Förderung geeignet erscheinenden Fördervorhaben aus. Das Ergebnis wird den Einreichenden schriftlich mitgeteilt. Die Skizzeneinreichung beim Projektträger ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg.

2.2 Zweite Stufe: Vorlage förmlicher Förderanträge und Bewilligungsverfahren:

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreichenden der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die genaue Frist und der Einreichungsweg wird den Antragstellenden der ausgewählten Projektskizzen rechtzeitig bekannt gegeben. Für den Antrag sind die entsprechenden Vorlagen zu verwenden, die vom Projektträger bereitgestellt werden.

3. Was wird gefördert

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen in den Themenbereichen Klimaschutz bzw. Digitalisierung abzielen. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen erreicht werden. Förderfähig sind einzelbetriebliche Vorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

4. Wer wird gefördert

Bei Einzelvorhaben sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, antragsberechtigt.

Bei Verbundvorhaben sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen (nachfolgend: Unternehmen);
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg (nachfolgend: Forschungseinrichtungen).

antragsberechtigt. Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem / den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Zudem gelten die folgenden zusätzlichen Voraussetzungen:

  • Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss hinreichend belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
  • Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Artikel 2 Nr. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind aus beihilferechtlichen Gründen nicht förderfähig. Ausnahmen sind für die Gewährung von Deminimis Beihilfen möglich.
  • Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW erhalten haben. Ausschlaggebend ist jeweils das Datum der letzten Bewilligung. Eine erneute Antragstellung für abgelehnte oder zurückgezogene Anträge ist zulässig.

5. Wie wird gefördert

  • Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650.000 Euro und für Verbundvorhaben insgesamt bis zu 1.300.000 Euro gewährt werden, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner den Betrag von 650.000 Euro nicht übersteigen darf. Im Falle von De-minimis-Beihilfen können Zuschüsse von bis zu 300.000 Euro gewährt werden.
  • Bei einer Zuwendung an ein Unternehmen ab 500.000 Euro ist vor Bewilligung die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.
  • Die Fördersätze bei Unternehmen sind abhängig von der Unternehmensgröße und unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO. Die maximalen Fördersätze gelten auch für Vorhaben, die auf Grundlage der De-minimis-VO gefördert werden.

o 45 Prozent erhalten kleine Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt;

o 35 Prozent erhalten mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft;

o 25 Prozent erhalten Unternehmen, die weniger als 3.000 Personen beschäftigen und

o 15 Prozent erhalten alle sonstigen Unternehmen, die 3.000 oder mehr Personen beschäftigen.

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl sind verbundene Unternehmen bzw. ggf. Partnerunternehmen jeweils mit zu berücksichtigen.

Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden, sofern

o das Teilvorhaben ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten nach Maßgabe des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmens) umfasst und damit beihilfekonform gefördert werden kann;

o wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Forschungseinrichtung hinsichtlich ihrer Kosten beziehungsweise Ausgaben und Finanzierung buchhalterisch getrennt voneinander erfasst und nachgewiesen werden;

o das FuEuI-Verbundvorhaben ansonsten nicht durchgeführt werden könnte und damit die Erfüllung des Zuwendungszwecks im notwendigen Umfang nicht möglich wäre;

o und die Forschungseinrichtung das Recht auf Veröffentlichung und Verbreitung der selbst erarbeiteten Ergebnisse hat. Dem Antrag ist ein Verbreitungs- und Verwertungskonzept beizufügen.

  • Mit den Vorhaben darf frühestens nach Bewilligung begonnen werden.3
  • Die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein.

6. Bewertungskriterien

Die Entscheidungen über die Skizzen bzw. Förderanträge werden nach Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie zuerkannten Förderprioritäten unter wettbewerblichen Gesichtspunkten getroffen. Die Begutachtung erfolgt durch den beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (gegebenenfalls unter Einbindung von externen Gutachterinnen und Gutachtern beziehungsweise Expertinnen und Experten). Die abschließende Förderentscheidung wird durch das Wirtschaftsministerium getroffen.

Ein Rechtsanspruch der antragstellenden Einrichtungen auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Wirtschaftsministerium entscheidet über eine Förderung in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Projektskizzen und Förderanträge werden nach folgenden Kriterien gemäß der Verwaltungsvorschrift Invest BW – Teil III (VwV Invest BW – Innovation III) vom 23. Oktober 2023, in der Fassung vom 25. Juli 2024, bewertet:

  • Fachlicher Bezug zum aktuell geltenden Förderaufruf: Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, die in diesem Förderaufruf festgelegten Ziele und Anforderungen unter Nr. 3 zu erfüllen.
  • Innovationshöhe: Wesentlich hierfür sind etwa Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenz zu bisherigen Lösungen, das Entwicklungsrisiko sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderer Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung, Abfallvermeidung, etc.).
  • Anreizeffekt: Wesentlich hierfür ist die Begründung der antragstellenden Einrichtung zum Förderbedarf. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Wesentlich hierfür sind etwa Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und der sparsame Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsperspektive: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, das heißt es müssen Verwertungsoptionen bestehen bzw. beschrieben werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der antragstellenden Einrichtung erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten: Wesentlich hierfür sind etwa Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, Überzeugungskraft der Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt. In der Skizzenphase und bei noch laufendem Personalaufbau sollten die notwendigen Qualifikationsprofile dargestellt werden.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Direkter Ansprechpartner bei Fragen zum Förderaufruf, zur Verwaltungsvorschrift und sonstigen Anliegen ist der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Verantwortlich für das Förderprogramm ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat 31 - Industrie- und Technologiepolitik, Digitalisierung
Joseph Gladziwa
Telefon: +49 711 123-2454
Telefax: +49 711 123-2145
joseph.gladziwa@wm.bwl.de

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geschäftsstelle Stuttgart
Marienstraße 23
70178 Stuttgart
Hotline: +49 (0)711 658-355-28
Innovationsprogramm-BW@vdivde-it.de

Projektleitung:

  • Philip Höflinger (für technisch-wissenschaftliche Fragestellungen): +49 711 –658355-26
  • Felix Wiederstein (für betriebswirtschaftliche bzw. administrative Fragestellungen): +49 89 – 5108963-014

Weitere Informationen und die Dokumente zum Skizzen- bzw. Antragsverfahren sind unter https://invest-bw.de/ zu finden

Source:
https://invest-bw.de/wp-content/uploads/2024/07/20240725-Foerderaufruf-Invest-BW-III-2-Foerderaufruf-barrierefrei.pdf