EXIST-Gründerstipendium
Mit dem EXIST-Gründerstipendium sollen Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen, unterstützt werden.
Existenzgründungen aus der Wissenschaft
Mit dem EXIST-Gründerstipendium sollen Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen, unterstützt werden. Damit soll EXIST-Gründerstipendium dazu beitragen, innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit hoher Marktrelevanz und Umsetzungsdynamik, deren Gründungsidee im Umfeld der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung entstanden ist und in die insbesondere die dort erworbene fachspezifische Kompetenz und Wissen sowie gegebenenfalls durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten eingeflossen sind, zu unterstützen. Hierdurch sollen technologie-und wissensbasierte Gründungen aus Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen mobilisiert werden.
Gegenstand der Förderung sind die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung einer Unternehmensgründung, soweit diese nicht der Berufsausübung in traditionell freien Berufsfeldern dient, wie insbesondere derjenigen von Ärzten, Designern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Apothekern, Bau- und Planungsingenieuren, Künstlern, Unternehmensberatern usw. Gefördert werden anspruchsvolle innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung ist nicht förderfähig.
Die Gründungsidee muss als Hauptgeschäftsgrundlage mehrere der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben:
- technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen (einschließlich Fertigung/Entwicklung, Vermarktung/Vertrieb) umgesetzt werden soll;
- neuartige innovative Dienstleistungen, die einen hohen Kundennutzen und deutliche Alleinstellungsmerkmale am Markt erwarten lassen;
- leitet einen technischen oder organisatorischen Wandel ein und grenzt sich klar vom aktuellen Stand der Technik und am Markt verfügbaren wettbewerblichen Lösungen ab;
- adressiert ein klar definiertes Kundenproblem;
- besitzt ein skalierbares Geschäftsmodell
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland.
Das Förderverfahren ist einstufig. Förmliche Förderanträge sind bei dem Projektträger in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg einzureichen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Der Projektlaufzeitbeginn ist drei Monate nach vollständigem Antragseingang möglich.
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMWi seinen Projektträger beauftragt
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
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