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Innovationsgutschein BW

Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen: BW

  • Sie suchen eine Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Schwerpunkte Produktinnovationen, Dienstleistungsinnovationen und Verfahrensinnovationen.
  • Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg oder Sie planen eine Existenzgründung in Baden-Württemberg.
  • Sie möchten von einem Zuschuss von bis zu 20.000 € profitieren.

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen mit Zuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Diese Projekte sollen dazu dienen, neue und innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu schaffen.


Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Gefördert werden wissenschaftliche Tätigkeiten, die vor der eigentlichen Entwicklung von innovativen Vorhaben stattfinden.
  • Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die darauf abzielen, innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie bereit für den Markt oder die Produktion sind.
  • Die Förderung deckt bis zu 50 % der Ausgaben. Sie deckt ausschließlich Kosten, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.
  • Förderfähige Leistungen sind wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen. Dazu gehören Recherchen zu Technologien, Patenten oder Märkten, Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen, sowie Studien zur Herstellungstechnik. Außerdem werden auch umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, wie zum Beispiel das Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit.


Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich, führen ein gewerbliches Unternehmen oder planen eine Existenzgründung in Baden-Württemberg.
  • Ihr Unternehmen einschließlich aller Partner- und verbundener Unternehmen hat maximal 100 Mitarbeitende.
  • An Ihrem Unternehmen (einschließlich aller Partner- und verbundener Unternehmen) ist keine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt.
  • Der Vorjahresumsatz oder die Vorjahresbilanzsumme Ihres Unternehmens, einschließlich aller Partner und verbundener Unternehmen, beläuft sich auf höchstens 20 Mio. Euro.
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts.
  • Sofern Sie bereits einen Innovationsgutschein erhalten haben, muss das vorherige Vorhaben abgeschlossen sein. Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden, insgesamt maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Start-Up BW.


Die Leistungen

Das wird Ihnen angeboten:

  • Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Der maximale Zuschuss für den Innovationsgutschein BW beträgt 7.500 €.

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Förderungen für Unternehmen werden über die EU-Verordnung 1407/2013 vom 18.12.2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV auf De-minimis-Beihilfen), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 02.07.2020 abgegolten. Die Verordnung findet in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Weitere Informationen

Jetzt Förderung beantragen

Für die Antragstellung reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag, die De-minimis-Erklärung sowie das Formular "Legitimation Vertragspartner Finanzhilfen" mit den dazu gehörenden Anlagen elektronisch ein. Hierfür verwenden Sie bitte den im Downloadbereich bereitgestellten Formularassistenten.

Nach der formalen Antragsprüfung erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch den Innovationsausschuss. Auf dieser Basis erfolgt die finale Antragsentscheidung.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Vorhaben erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden darf. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen wurden.

Antrag ausfüllen

Dokumente und Formulare

Kontakt


Hotline Innovationsgutschein
0721 150-1680
innovationsgutschein@l-bank.de

In Kooperation mit:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus stellt Mittel für den Zuschuss zur Verfügung.