KMU-innovativ: Medizintechnik
Die Medizintechnik leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheitsversorgung. Die deutsche Medizintechnik ist mittelständisch geprägt. Über 90 Prozent der Medizintechnikfirmen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie sind das innovative Rückgrat der Branche. Die KMU in der Medizintechnik agieren in einem äußerst dynamischen Umfeld und unter sehr anspruchsvollen regulatorischen Anforderungen für Medizinprodukte, die das Risiko für Investitionen in Forschung und Entwicklung deutlich erhöhen.
Mit dem Ziel, die Innovationskraft der Medizintechnik „Made in Germany“ zu stärken, unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit dieser Förderrichtlinie KMU bei ihrer Forschung an innovativen Medizinprodukten, In-vitro-Diagnostika sowie digitalen medizintechnischen Lösungen. Dadurch sollen zusätzliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von KMU initiiert, die medizintechnische Forschung am Standort gesteigert, die Vernetzung von KMU mit Partnern in der Wissenschaft und Gesundheitsversorgung erhöht sowie die Wettbewerbsposition der mittelständisch geprägten deutschen Medizintechnik gestärkt werden.
Diese Förderziele entsprechen den Zielsetzungen des Fachprogramms Medizintechnik, mit dem das BMBF unter der Maßgabe „Patientenversorgung verbessern, Innovationskraft stärken“ Forschung und Entwicklung zu innovativer Medizintechnik unterstützt. Der Versorgungsbedarf steht hier im Mittelpunkt von neuen Entwicklungsideen und medizintechnischen Lösungen. Die Digitalisierung ist ein maßgeblicher Innovationstreiber.
Das Fachprogramm Medizintechnik leitet sich aus den zentralen Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ ab und ist in die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation sowie in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet. Die vorliegende Förderrichtlinie adressiert die Handlungsfelder „Mittelstand“ sowie „Innovationstreiber“ des Fachprogramms Medizintechnik und leistet einen Beitrag zur Erreichung der programmatischen Erfolgskriterien des Fachprogramms, insbesondere zur Steigerung der Versorgungseffektivität der Forschungs- und Innovationsförderung.
Antragsberechtigt sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.3 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO.
Erläuterungen zur KMU-Definition erhalten Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes (Beratungstelefon: 0800/2623008 (kostenfrei); E-Mail: E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de ; Internet: https://www.foerderinfo.bund.de/). - Mittelständische Unternehmen (nationale Vorgabe), wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Auslegung analog Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
- Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Klinikeinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Klinik), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
Großunternehmen können im Rahmen dieser Förderrichtlinie nicht gefördert werden.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.
Weitere Informationen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
Bülowstraße 78
10783 Berlin
Telefon: 0 30/2 75 95 06-41
E-Mail: KMU-innovativ-Medizintechnik@vdi.de
Ansprechpartner sind: Frau Tessa Creutz, Frau Laura Doria, Herr Sebastian Eulenstein und Frau Dr. Cindy Strehl.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Der Projektträger ist Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Fördermaßnahme. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Alternativ kann das in „easy-Online“ generierte Formular unterschrieben per E-Mail an den Projektträger gesendet werden. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.