Innovationsgutschein Hightech BW
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen: Hightech BW
- Sie suchen eine Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Schwerpunkte Produktinnovationen, Dienstleistungsinnovationen und Verfahrensinnovationen.
- Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg oder Sie planen eine Existenzgründung in Baden-Württemberg.
- Sie möchten von einem Zuschuss von bis zu 20.000 € profitieren.
Kurz erklärt
Das Land Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen mit Zuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Diese Projekte sollen dazu dienen, neue und innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu schaffen.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Der Innovationsgutschein Hightech BW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (die seit mindestens fünf Jahren bestehen) dabei, wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen und Projekte umzusetzen. Dabei werden auch die Kosten für Materialien im Zusammenhang mit der Entwicklung besonders fortschrittlicher innovativer Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen abgedeckt.
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Die Förderung deckt bis zu 50 % der Ausgaben. Sie deckt ausschließlich Kosten, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.
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Förderfähige Leistungen sind wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen. Dazu gehören Recherchen zu Technologien, Patenten oder Märkten, Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen, sowie Studien zur Herstellungstechnik. Außerdem werden auch umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, wie zum Beispiel das Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
- Sie arbeiten freiberuflich, führen ein gewerbliches Unternehmen oder planen eine Existenzgründung in Baden-Württemberg.
- Ihr Unternehmen einschließlich aller Partner- und verbundener Unternehmen hat maximal 100 Mitarbeitende.
- An Ihrem Unternehmen (einschließlich aller Partner- und verbundener Unternehmen) ist keine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt.
- Der Vorjahresumsatz oder die Vorjahresbilanzsumme Ihres Unternehmens, einschließlich aller Partner und verbundener Unternehmen, beläuft sich auf höchstens 20 Mio. Euro.
- Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts.
- Sofern Sie bereits einen Innovationsgutschein erhalten haben, muss das vorherige Vorhaben abgeschlossen sein. Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden, insgesamt maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Start-Up BW.
Die Leistungen
Das wird Ihnen angeboten:
- Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Beim Innovationsgutschein Hightech BW sind zusätzlich bis zu 50 % der Materialkosten im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen förderfähig.
- Für den Innovationsgutschein Hightech BW beträgt der maximale Zuschuss 20.000 €.
Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Förderungen für Unternehmen werden über die EU-Verordnung 1407/2013 vom 18.12.2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV auf De-minimis-Beihilfen), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 02.07.2020 abgegolten. Die Verordnung findet in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Weitere Informationen
Jetzt Förderung beantragen
Für die Antragstellung reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag, die De-minimis-Erklärung sowie das Formular "Legitimation Vertragspartner Finanzhilfen" mit den dazu gehörenden Anlagen elektronisch ein. Hierfür verwenden Sie bitte den im Downloadbereich bereitgestellten Formularassistenten.
Nach der formalen Antragsprüfung erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch den Innovationsausschuss. Auf dieser Basis erfolgt die finale Antragsentscheidung.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Vorhaben erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden darf. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen wurden.
In Kooperation mit:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus stellt Mittel für den Zuschuss zur Verfügung.