ERP-Gründerkredit – StartGeld
Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld erhalten Sie bis zu 125.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben.
Was fördern wir?
Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld erhalten Sie bis zu 125.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben.
Im Wesentlichen fördern wir folgende Maßnahmen:
- Investitionen
- Anschaffung von Anlagen
- Maschinen
- Computer
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
- Betriebsmittel
- liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
- Messeteilnahme
- Beratungskosten
- Material- und Warenlager
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Sie eine Geschäftsführerfunktion übernehmen
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Baumaßnahmen für "Betreutes Wohnen"
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen.
Wen fördern wir?
Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld fördern wir:
- Existenzgründer, auch Freiberufler
- Unternehmensnachfolger
- junge Unternehmen
- kleine Unternehmen
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie:
- ein Unternehmen gründen
- ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
- sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
- ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen
- ein Unternehmen im Haupterwerb oder vorläufig im Nebenerwerb führen möchten
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- mittlere und große Unternehmen
- Unternehmen, die vor mehr als 5 Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben (diese fördern wir mit anderen Förderprodukten wie dem KfW-Unternehmerkredit (037, 047))
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind
Konditionen
Zinssätze und Laufzeiten
Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Kredithöhe und Auszahlung
- bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel
- Beantragung auch mehrmals möglich – bis zum Höchstbetrag von 125.000 Euro
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- bei Gründung im Team kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen
- Sie können Ihren Kredit innerhalb von 9 Monaten nach Zusage abrufen
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentscheidung
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
- Sie haften persönlich für die Rückzahlung des Kredits.
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner.
Weitere Informationen
Weitere informationen:
Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?
Die Experten der KfW helfen Ihnen gern
0800 539 9001 kostenfreie Servicenummer
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr